Häufig gestellte Fragen
Eine Immobilienbewertung ermittelt den realistischen Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt – dieser kann auch in der Vergangenheit liegen. Ein zertifizierter Sachverständiger berücksichtigt dabei Lage, Zustand, Ausstattung und rechtliche Gegebenheiten. Sie ist z. B. sinnvoll bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder steuerlichen Themen.
Kurzgutachten (ca. 10 Seiten inkl. Anlagen):
Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle, unabhängige und objektive Wertermittlung
– ideal bei Verkauf, Scheidung oder Erbschaft.
Kompaktgutachten (ca. 40 Seiten inkl. Anlagen):
Ein Kompaktgutachten bietet eine detaillierte und nachvollziehbare Bewertung ähnlich dem Verkehrswertgutachten, ist jedoch kostengünstiger – meist nur rund 60 % des Preises. Ideal, wenn unterschiedliche Vorstellungen über den Immobilienwert bestehen.
Verkehrswertgutachten (ca. 80 Seiten inkl. Anlagen):
Ein vollständiges, rechtssicheres Gutachten nach § 194 BauGB –berücksichtigt alle wertrelevanten Faktoren. Geeignet für gerichtliche Verfahren, steuerliche Bewertungen, Erbschaften oder Banken.
Kaufberatung mit Protokoll (ca. 10 Seiten inkl. Anlagen):
Der Sachverständige begleitet die Besichtigung einer Immobilie, prüft sichtbare Mängel und Modernisierungsbedarf und erstellt ein übersichtliches Protokoll. Ideal zur sicheren Entscheidung vor dem Immobilienkauf.
Erstgespräch:
Klärung Ihres Anliegens und der Zielsetzung der Bewertung.
Besichtigung:
Vor-Ort-Termin mit Dokumentation von Zustand, Ausstattung und Besonderheiten der Immobilie.
Unterlagenprüfung:
Analyse aller relevanten Dokumente, wie Baupläne, Grundbuchauszug oder
Energieausweis.
Wertermittlung:
Berechnung des Marktwerts anhand der anerkannten Verfahren der ImmoWertV.
Gutachtenerstellung:
Sie erhalten das Ergebnis als Kurzgutachten | Kompaktgutachten oder
Verkehrswertgutachten – verständlich aufbereitet und nachvollziehbar.




